1. Bestellung eines Standplatzes oder eines Mietobjektes
Die Bestellung eines Standplatzes oder eines Mietobjektes für eine bestimmte Zeit zur Miete kann in Schriftform (Online-Buchung, per E-mail, oder Fax/Brief), jeweils mit vollständigen Absenderdaten, erfolgen. Mündliche Bestellungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie nachfolgend von uns schriftlich bestätigt werden. Bei Zahlungsverzug des Mieters können wir auch ohne schriftliche Mitteilung von einem Vertrag zurücktreten, wenn nicht spätestens zum im Vertrag genannten Zahlungstermin, in jedem Fall bei Mietbeginn, die Zahlungen unserem Konto gutgeschrieben sind. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, analog der Ziffer 12 abzurechnen. Auch wenn vorstehend ein bestimmter Stellplatz bestätigt wurde, kann es in seltenen Fällen betriebsbedingt zu einer Umbuchung innerhalb derselben Kategorie oder in eine höhere Kategorie kommen.
2. Preise
Für die laufende Saison sind alle gültigen Preise im Internet unter www.rosenfelder-strand.de oder auf diversen Printmedien abrufbar. Die Preise werden in der Buchungsbestätigung (= schriftlicher Vertrag) ausgewiesen. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Zahlt der Gast bis zu 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung nicht, gilt die Buchung ohne weitere Zahlungsaufforderung als storniert.
- Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Anreise fällig.
- Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage und bis 11 Tage vor Anreise erfolgen, ist 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung der Gesamtbetrag fällig. Bei „kurzfristigen“ Buchungen (10 Tage oder weniger vor Anreise) oder spontanen Anreisen ist der Gesamtbetrag bei Anreise zu zahlen.
- Alle Zahlungstermine stehen auf der Buchungsbestätigung – bei Zahlungsverzug länger als 7 Tage gilt der Platz als storniert. Der Gast kann nicht von einem Hinweis seitens des Vermieters ausgehen. Es gelten die dann gültigen Stornierungsbedingungen (siehe 12.). Diese Regelung gilt nicht für kurzfristige Buchungen oder spontane Anreisen.
- Die Erhöhung der Personenanzahl einer Buchung ist bis zum Zeitpunkt der Anreise möglich. Der Mehrpreis dazu ist bei Anreise zu zahlen.
- Umbuchungen (nicht in Hauptsaisonzeiten) sind ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühr bis 30 Tage vor Anreise möglich.
- Möchte der Gast einen festen Standplatz buchen, ist dieses durch eine Pauschale von 10 €/Buchung möglich. Die Garantie eine solche Möglichkeit zu bekommen, besteht nicht.
3. Anreise und Abreise
Bei unseren Mietunterkünften gilt als ein Miettag die Zeit von 15.00 Uhr bis 10.00 Uhr des folgenden Tages. Die Mietunterkunft kann am ersten Tag der Mietzeit ab 15.00 Uhr belegt werden und ist am Tage des Mietzeitendes bis 10.00 Uhr zu räumen.
Für unsere Stand- und Zeltplätze gilt als Miettag die Zeit von 15.00 Uhr bis 11.00 Uhr des folgenden Tages. Der Stand- oder Zeltplatz kann am ersten Tag der Mietzeit ab 15.00 Uhr belegt werden und ist am Tage des Mietzeitendes bis 11.00 Uhr zu räumen.
Je nach Auslastung und spezifischer Lage kann eine Anreise auch schon früher als zum Miettagsbeginn erfolgen – eine allgemeine Berechtigung dazu gibt es nicht. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe am Tage des vereinbarten Mietendes, können wir nach unserer Wahl den Preis für einen zusätzlichen Miettag erheben, die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Rechte bleibt vorbehalten.
4. Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und Wohnmobilen
Das Aufstellen der Wohnwagen, Zelte und Wohnmobile kann von uns einheitlich geregelt werden, um Belangen der Sicherheit und Ordnung Rechnung zu tragen. Den Weisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Wir behalten uns vor und sind berechtigt, dem Mieter einen anderen Standplatz zuzuweisen, wenn dies aus erheblichen Gründen (z.B. Brandschutz, Sicherheitsabstände) oder aus technischen Gründen notwendig ist. Die Umlegung muss jedoch für den Mieter zumutbar sein.
5. Mietgegenstand
Jeder Mieter und Mitreisende ist verpflichtet, den gemieteten Standplatz, das Mietobjekt sowie Eigentum der anderen Campingplatznutzer pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die er, seine Mitreisenden oder Besucher verursacht haben, uns zu melden und zu ersetzen.
6. Besucher
Die Nutzung des Standplatzes oder des Mietobjektes ist nur dem Mieter und seinen im Vertrag namentlich benannten Mitreisenden gestattet. Besucher sind vor dem Betreten der Anlage in der Rezeption anzumelden. Der Mieter hat für die Besucher ein gesondertes Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Preisliste zu entnehmen ist.
7. Ruhezeiten
In der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von 22.30 Uhr bis 7.00 Uhr ist Ruhezeit. Eine An- bzw. Abreise ist innerhalb dieser Zeiten nicht möglich.
8. Platzordnung
Der Mieter, Mitreisende und Gäste sind verpflichtet, die Platzordnung einzuhalten. Die Platzordnung ist in der Rezeption ausgehängt. Aus wichtigem Grunde, so z. B. bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Platzordnung, sind wir zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.
9. Rückgabe
Der Standplatz bzw. das Mietobjekt ist am Abreisetag ordnungsgemäß und gereinigt zurückzugeben. Wir sind berechtigt, bei Schäden die zur Behebung erforderlichen Beträge zu verlangen.
10. Verspätete Anreise, Nichtanreise oder vorzeitige Abreise
Bei verspäteter Anreise, Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise sind wir rechtzeitig zu unterrichten. Sollte ein Standplatz nicht bis 10.00 Uhr des auf den vereinbarten Mietbeginn folgenden Tag vom Mieter belegt sein, behalten wir uns das Recht zu einer anderweitigen Vermietung vor. Zu einer anderweitigen Belegung sind wir jedoch nicht verpflichtet. In allen Fällen steht uns die Miete in vereinbarter Höhe zu.
Umbuchungen während des Aufenthaltes (z.B. vorzeitige Abreise wegen schlechtem Wetter oder Krankheit) sind möglich. In diesem Fall erhält der Gast ein „Plus-Guthaben“, welches im Laufe derselben Saison durch einen weiteren Aufenthalt aufgebraucht werden kann. Mit Ablauf der Saison (Schließen des Platzes vor Winter), in der dieses Guthaben entstanden ist, verfällt dieses Guthaben ohne Anspruch auf Auszahlung. Jeglische Sparpreis-Angebote sind von diesem Vorgehen ausgeschlossen.
11. Jugendliche
Jugendliche bis 16 Jahren können wir nur in Begleitung Ihrer Eltern oder einem/r offiziellen Betreuer/in aufnehmen. Jugendliche ab 16 Jahren können wir nur in Begleitung einer mindestens 18-jährigen Begleitperson und mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Elternteils aufnehmen. Dabei muss eine ständig erreichbare Mobilfunknummer eines Elternteils angegeben werden.
12. Stornierung
Sie haben das Recht, von dem geschlossenen Vertrag gegen Zahlung einer Kostenpauschale zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform (eine E-Mail an info@rosenfelder-strand.de ist ausreichend). Bei Stornierung eines Standplatzes oder eines Mietobjektes bis zu einem Termin von 30 Tagen vor Mietbeginn behalten wir vom Gesamtmietpreis 20% ein. Bei Stornierung eines Standplatzes oder eines Mietobjektes innerhalb des Zeitraums von 29 Tagen bis 11 Tagen vor Mietbeginn behalten wir vom Gesamtmietpreis 50% ein. Wenn die Stornierung 10 Tage oder weniger vor Mietbeginn eingeht, behalten wir vom Gesamtmietpreis 80% ein.
Es besteht Kenntnis darüber, dass aufgrund behördlicher Anordnungen oder betrieblicher Gegebenheiten ggf. bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen und Angebote nicht geöffnet und damit nicht genutzt werden können und dürfen und/oder bestimmte Auflagen bei Anreise bzw. während eines Aufenthaltes erfüllt werden müssen. Hieraus können keine Minderungsansprüche und keine Rücktrittsansprüche geltend gemacht werden.
Sollten wir unseren Platz wider Erwarten in dem von Ihnen gebuchten Zeitraum aufgrund behördlicher Anordnungen nicht öffnen dürfen, würden wir immer eine kostenfreie Umbuchung anbieten bzw. uns selbstverständlich an die dann rechtlich geltenden Regelungen halten.
13. Reiserücktrittsabsicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Stand: 11.11.2024